Ersatzbaustoffverordnung soll Recycling im Bau erleichtern
Die Bundesregierung plant Änderungen an der Ersatzbaustoffverordnung. Vereinfachte Nachweise und weniger Dokumentationspflichten sollen den Einsatz von Recyclingbaustoffen fördern. Die Frage des rechtlichen Abfallendes bleibt jedoch weiterhin offen.
Deutschland verfügt über eine hohe Recyclingquote bei mineralischen Bauabfällen. Dennoch gelangen viele aufbereitete Baustoffe nicht erneut in den Hochbau oder Infrastrukturbau. Mit einem Referentenentwurf zur Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung möchte das Bundesumweltministerium bestehende Hürden abbauen und den Einsatz von Recyclingbaustoffen erleichtern. Ein zentraler Kritikpunkt der Bauwirtschaft bleibt jedoch bestehen.
Vereinfachungen für Aufbereitung und Qualitätssicherung
Die Ersatzbaustoffverordnung regelt seit August 2023 die Anforderungen an Herstellung, Qualität und Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe. Der nun vorgelegte Entwurf sieht mehrere Erleichterungen vor, die insbesondere den administrativen Aufwand reduzieren sollen.
Künftig sollen mobile Brech und Siebanlagen ihren Eignungsnachweis nicht mehr bei jedem Baustellenwechsel vollständig neu erbringen müssen. Stattdessen genügt eine Aktualisierung bestehender Nachweise. Ergänzt werden die Änderungen durch vereinfachte Anforderungen an die Qualitätskontrolle sowie reduzierte Dokumentationspflichten. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums könnten dadurch Unternehmen der Bauwirtschaft jährlich um rund 43 Millionen Euro entlastet werden.
Das Abfallende bleibt ungeklärt
Aus Sicht vieler Verbände löst der Entwurf jedoch nicht das grundlegende Problem der Verordnung. Nach wie vor fehlt eine Regelung zum sogenannten Abfallende.
Aufbereitete Recyclingbaustoffe gelten rechtlich bis zu ihrem Einbau weiterhin als Abfall, selbst wenn sie technisch geprüft und alle Qualitätsanforderungen erfüllen. Erst mit der Verwendung im Bauwerk endet dieser Status. Für Bauunternehmen, Planende und Auftraggebende entstehen dadurch zusätzlicher Dokumentationsaufwand, rechtliche Unsicherheiten und häufig auch Akzeptanzprobleme beim Einsatz von Sekundärbaustoffen.
Gerade öffentliche und private Bauprojekte greifen deshalb häufig auf Primärrohstoffe zurück, obwohl geeignete Recyclingmaterialien in ausreichender Qualität verfügbar wären.
Großes Potenzial für die Kreislaufwirtschaft
Die Bedeutung des Baustoffrecyclings zeigt ein Blick auf die Mengenströme. Nach Angaben des Umweltbundesamtes fielen im Jahr 2022 rund 208 Millionen Tonnen mineralische Bauabfälle an. Daraus wurden mehr als 75 Millionen Tonnen Recyclingbaustoffe hergestellt.
Ein großer Teil dieser Materialien wird im Straßenbau und Erdbau eingesetzt. Dagegen bleibt der Anteil im Betonbau vergleichsweise gering. Gleichzeitig werden erhebliche Mengen mineralischer Stoffe weiterhin zur Verfüllung von Kiesgruben verwendet. Obwohl diese Nutzung rechtlich als Verwertung gilt, bleibt das Potenzial hochwertiger Kreislaufführung häufig ungenutzt.
Für das ressourcenschonende Bauen und die Umsetzung einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft gewinnt die stärkere Nutzung hochwertiger Recyclingbaustoffe zunehmend an Bedeutung. Sie kann den Bedarf an Primärrohstoffen verringern und Deponiekapazitäten entlasten.
Ingenieurwesen spielt zentrale Rolle
Für Ingenieurinnen und Ingenieure gewinnt der Umgang mit Recyclingbaustoffen in Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung weiter an Bedeutung. Verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen, nachvollziehbare Qualitätsstandards und eine höhere Akzeptanz sind entscheidend für einen breiteren Einsatz.
Die Bundesingenieurkammer begrüßt die geplante Novellierung der Ersatzbaustoffverordnung. Mehr Rechtssicherheit und bessere Rahmenbedingungen können dazu beitragen, Recyclingbaustoffe stärker zu nutzen und Primärrohstoffe zu schonen. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass eine zukunftsfähige Kreislaufwirtschaft auch nicht mineralische Baustoffe berücksichtigen muss, die beim künftigen Rückbau von Gebäuden zunehmend anfallen werden.
Der aktuelle Referentenentwurf greift zahlreiche Forderungen der Bau und Recyclingwirtschaft auf und soll die praktische Anwendung der Ersatzbaustoffverordnung vereinfachen. Die vielfach geforderte Regelung zum rechtlichen Abfallende bleibt jedoch weiterhin aus. Nach derzeitiger Planung soll die novellierte Verordnung im Juli 2027 in Kraft treten.
