Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) im Bundesrat gescheitert

Im News-Beitrag vom 19.01.2023 hatten wir über das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (sog. Whistleblower) berichtet. Wider Erwarten hat am 10. Februar 2023 in der Plenarsitzung des Bundesrates das Gesetz jedoch NICHT die erforderliche Zustimmung erhalten. Es kann daher nicht in Kraft treten.  

Beanstandet wurde von den Vertretern der Länder u.a. der erweiterte Anwendungsbereich des Gesetzes, der über die Richtlinie hinausgeht und Delikte bis in den Bereich der Ordnungswidrigkeiten erfassen soll. Kritisiert wurde auch der Mehraufwand für Unternehmen, die über die Richtlinie hinaus auch zur Einrichtung anonymisierter Meldekanäle verpflichtet werden würden. 

Das Gesetz sollte der Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1937 dienen und hätte bereits bis zum 17.12.2021 umgesetzt werden müssen.

Bundesregierung und Bundestag haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um mit den Ländern über einen Kompromiss zu beraten.

Über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens werden wir berichten.

>> Hier gelangen Sie direkt zum News-Beitrag vom Januar 2023

© Succo | Pixabay
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