INFORMATION | Grundsteuererklärung für Unternehmen

Die Finanzämter bewerten ab 1. Juli 2022 alle Grundstücke in Deutschland. Diese Neubewertung ist erforderlich, damit Städte und Gemeinden ab 2025 die Grundsteuer nach aktuellen Wertverhältnissen berechnen können.Bürgerinnen und Bürger mit Grundbesitz im Land Brandenburg müssen bis zum 31. Oktober 2022 für ihre Grundstücke eine Grundsteuerwerterklärung abgeben.

Die Erklärung muss grundsätzlich elektronisch übermittelt werden. Das ist im Gesetz so vorgesehen. Dies kann beispielsweise über das kostenfreie Angebot im Online-Finanzamt „Mein ELSTER“ unter www.elster.de erfolgen.

Die Grundsteuer knüpft an den vorhandenen Grundbesitz an. Zum Grundbesitz zählen:

  • Betriebe der Land- und Forstwirtschaft
  • bebaute und unbebaute Grundstücke
  • Wohnungseigentum und
  • Erbbaurechte.

Die durch die Grundsteuer erzielten Einnahmen fließen ausschließlich den Städten und Gemeinden zu. Sie werden gebraucht, um Schulen, Kindertagesstätten, Schwimmbäder oder Büchereien zu finanzieren und wichtige Investitionen in die örtliche Infrastruktur wie Straßen, Radwege oder Brücken vorzunehmen.

Aktuell wird die Forderung nach einer Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuerwerterklärung diskutiert.

>> Hier erhalten Sie ausführliche Informationen

© Raphael Silva | Pixabay
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