Neuer Stundensatz für Prüfsachverständige ab November 2026
Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) hat den Stundensatz nach der Brandenburgischen Baugebührenordnung und der Brandenburgischen Prüfsachverständigenverordnung neu festgesetzt. Ab dem 1. November 2026 beträgt er 141 Euro.
Prüfsachverständige leisten einen wichtigen Beitrag zur Qualität und Sicherheit im Planen und Bauen. Mit ihrer besonderen Fachkompetenz beurteilen sie komplexe Sachverhalte, schaffen Klarheit bei fachlichen Streitfragen und tragen zu fundierten Entscheidungen bei.
Wer über besondere Fachkenntnisse verfügt und sich für eine Tätigkeit als Prüfsachverständiger interessiert, kann sich bei uns über die Voraussetzungen und das Bestellungsverfahren informieren.
