Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen

Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) gab im Amtsblatt für Brandenburg (Nr. 20) bekannt, dass die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen des Landes Brandenburg auf einen dynamischen Verweis auf die jeweils vom DIBt aktuell veröffentlichte M-VV TB umgestellt wird.

Die durch das Deutsche Institut für Bautechnik bekanntgemachte Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen in der jeweils geltenden Fassung gilt nach Ablauf von drei Monaten nach deren Veröffentlichung als Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmung des Landes Brandenburg nach § 86a Absatz 5 Satz 3 der Brandenburgischen Bauordnung, soweit in der Anlage nach Nummer 3 nicht anders bestimmt.

Die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen wird in der jeweils geltenden Fassung vom Deutschen Institut für Bautechnik auf seiner Internetseite unter www.dibt.de, Menüpunkt: Technische Baubestimmungen veröffentlicht.

>> Hier können Sie den Auszug des Amtsblattes lesen

>> Hier geht es zum DIBt

© Memed Nurrohmad | Pixabay
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