Zum Inhalt springen
BBIK ...denn Ingenieure bauen (d)eine Zukunft

Neue WTA-Merkblätter zum Brandschutz im Bestand

Brandschutz im Bestand stellt Planende häufig vor die Aufgabe, heutige Sicherheitsanforderungen mit vorhandener Bausubstanz in Einklang zu bringen. Zwei neue WTA-Merkblätter zeigen dafür Methoden und Praxisbeispiele auf.

Klassifizierung bestehender Bauteile

Das neue WTA-Merkblatt 11-7-26/D „Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA VII: Klassifizierung von Bestandsbauteilen“ befasst sich mit der brandschutztechnischen Bewertung vorhandener Bauteile. Im Fokus stehen tragende und aussteifende sowie raumabschließende Bauteile.

Eine besondere Herausforderung bei Bestandsgebäuden besteht darin, dass ihre Konstruktionen häufig nach früheren technischen Regeln geplant und errichtet wurden. Anforderungen und Nachweisverfahren haben sich seit der ersten Ausgabe der DIN 4102 im Jahr 1934 weiterentwickelt. Das Merkblatt stellt diese Entwicklung anhand der maßgebenden Normen dar und erläutert sie an ausgewählten, in der Praxis häufig vorkommenden Bauteilen.

Neben der Einordnung über normative Anforderungen betrachtet das Merkblatt auch alternative Methoden zur Erfassung und zum Verständnis der vorhandenen Brandschutzqualität. Damit soll eine belastbare Grundlage geschaffen werden, um bestehende Konstruktionen in Brandschutzkonzepte einzubeziehen.

Für die Planung im Bestand ist diese Betrachtung insbesondere dann relevant, wenn vorhandene Bauteile nicht unmittelbar den heutigen Anforderungen entsprechen. Eine differenzierte Bewertung kann dazu beitragen, die vorhandene Bausubstanz planerisch zu berücksichtigen und damit Eingriffe wie einen unnötigen Rückbau zu vermeiden. Das betrifft zugleich den Einsatz von Baumaterialien und die Frage, welche konstruktiven Lösungen im jeweiligen Gebäude tatsächlich erforderlich sind.

Das Merkblatt unterstreicht außerdem die Bedeutung einer frühzeitigen Abstimmung zwischen Brandschutzplanung und Tragwerksplanung. Gerade bei bestehenden Konstruktionen müssen brandschutztechnische Eigenschaften und statische Zusammenhänge gemeinsam betrachtet werden. Dabei sind auch die jeweiligen Verantwortlichkeiten der Beteiligten zu berücksichtigen.

Sonderbauten im Bestand

Mit dem WTA-Merkblatt 11-4-26/D „Brandschutz im Bestand und bei Baudenkmalen nach WTA IV: Sonderbauten“ liegt zugleich eine aktualisierte fachliche Grundlage für die brandschutztechnische Betrachtung von Sonderbauten vor.

Sonderbauten unterscheiden sich aufgrund ihrer Nutzung oder ihrer baulichen beziehungsweise geometrischen Eigenschaften von üblichen Gebäuden wie Wohn- oder Bürogebäuden. Für sie gelten daher besondere Anforderungen. Bei Bestandsgebäuden und insbesondere bei Baudenkmalen treffen diese Anforderungen auf die vorhandenen baulichen Gegebenheiten.

Historische Konstruktionen, offene Treppenanlagen oder nicht mehr zeitgemäße Brandfrüherkennungs- und Alarmierungseinrichtungen können dabei mit den Anforderungen der aktuellen Rechtslage zusammentreffen. Die Planung muss deshalb die konkrete Situation des jeweiligen Gebäudes berücksichtigen.

Das Spektrum möglicher Brandschutzbetrachtungen ist entsprechend breit. Es reicht von der Bewertung einer bestehenden Situation für den sicheren Weiterbetrieb über Maßnahmen im Zuge einer Modernisierung bis hin zu umfangreichen Umbau- oder Umnutzungsvorhaben. Daraus ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an Untersuchungsumfang, Nachweise und planerische Lösungen.

Grundlage bleibt ein angemessenes Sicherheitsniveau, das der besonderen Art oder Nutzung des jeweiligen Sonderbaus entspricht. Das Merkblatt beschreibt dafür typische Ausgangssituationen und behandelt die wesentlichen Bereiche des Brandschutzes. Dazu gehören der bauliche, anlagentechnische, organisatorische und abwehrende Brandschutz.

Ausgewählte Praxisbeispiele sollen verdeutlichen, wie unterschiedliche Ausgangslagen bewertet und in der Brandschutzplanung berücksichtigt werden können. Gerade bei denkmalgeschützten Gebäuden kommt dabei der Abwägung zwischen Schutzanforderungen, vorhandener Substanz und geplanten Veränderungen eine besondere Bedeutung zu.

Zusammenspiel von Bestand, Planung und Brandschutz

Die beiden neuen WTA-Merkblätter betrachten unterschiedliche Schwerpunkte, ergänzen sich jedoch bei einer zentralen Fragestellung: Wie lässt sich der Brandschutz vorhandener Gebäude fachgerecht bewerten und in zukünftige Planungen integrieren?

Für Planende bedeutet dies, die vorhandene Konstruktion und Nutzung möglichst frühzeitig zu erfassen und die relevanten Anforderungen gemeinsam zu betrachten. Bei komplexen Bestandsgebäuden können dabei mehrere Fachdisziplinen beteiligt sein. Neben der Brandschutz- und Tragwerksplanung können je nach Vorhaben weitere Fachplanungen und die Denkmalpflege hinzukommen.

Mit den Merkblättern steht damit eine weitere fachliche Orientierung für den Umgang mit Brandschutzfragen bei Bestandsgebäuden und Baudenkmalen zur Verfügung. Die Deutsche Fassung beider Merkblätter ist im August 2026 erschienen.

© Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V
© Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V

Link per E-Mail teilen

Ihre Empfehlung wurde erfolgreich an versendet!

Leider ist ein Fehler beim Senden aufgetreten.

WTA-Merkblätter zum Brandschutz im Bestand | Brandenburgische Ingenieurkammer